Rechnungshof rüffelt „Stolz auf Wien“: Millionen in fragwürdigen Deals versickert

Die „Stolz auf Wien“ Beteiligungs GmbH (SaW), die während der Corona-Pandemie heimische Betriebe stützen sollte, hat nach Einschätzung des Rechnungshofes nur eingeschränkt ihr Ziel erreicht. Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass die Nachfrage nach dem Beteiligungsmodell weit geringer ausfiel als erwartet, Kriterien für Beteiligungen nur teilweise eingehalten wurden und die Entscheidungsprozesse mangelhaft dokumentiert waren.

Die SaW war 2020 von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer gegründet worden, um Unternehmen mit finanziellen Problemen durch Beteiligungen zu stabilisieren. Als Gesellschafter traten die Wien Holding (80 Prozent) und die Wirtschaftskammer Wien (20 Prozent) auf, ergänzt durch Banken und private Investoren. Der Rechnungshof sieht hier einen möglichen Interessenkonflikt: Während die öffentlichen Gesellschafter Hilfe für gefährdete Unternehmen im Blick hatten, erwarteten die privaten Investoren Renditen nach Kapitalmarktlogik.

Von 162 Unternehmen, die sich meldeten, kam es nur zu 30 Beteiligungen. Statt der vorgesehenen 38,75 Millionen Euro wurden bis Mitte 2023 lediglich 28 Millionen Euro abgerufen. Laut Rechnungshof lag das auch an wenig attraktiven Bedingungen sowie an parallelen Corona-Hilfsprogrammen, die zum Zeitpunkt der SaW-Gründung noch nicht bestanden. Viele Betriebe wollten zudem keine externen Miteigentümer mit Einsichtsrechten akzeptieren.

In angeschlagenes Unternehmen investiert

Besonders kritisch: In mehreren Fällen erfüllten die Beteiligungsnehmer die festgelegten Kriterien nicht. So investierte die SaW etwa eine Million Euro in ein Unternehmen, das bereits vor Corona in Schwierigkeiten geraten war. Drei Beteiligungen endeten im Konkurs, drei weitere in Sanierungsverfahren – insgesamt mussten rund drei Millionen Euro wertberichtigt werden. Auch an Start-ups und sehr junge Firmen floss Geld, obwohl im Kriterienkatalog ausdrücklich eine „Wiener Identität“ und ein gewisses Unternehmensalter gefordert war.

Die Prüfer bemängeln zudem fehlende Protokolle bei Investorenentscheidungen. Erst seit Ende 2023 werden diese Sitzungen dokumentiert. Auch die starren Beteiligungsfristen von bis zu sieben Jahren erwiesen sich als problematisch: Während Unternehmen jederzeit aussteigen konnten, war die SaW an feste Laufzeiten gebunden. Zwei vorzeitige Abschichtungen verursachten Verluste von fast einer halben Million Euro.

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Der Rechnungshof empfiehlt daher, künftige Modelle flexibler zu gestalten, Entscheidungen transparent zu dokumentieren und vorab genaue Bedarfsanalysen durchzuführen. Nur so könne eine Beteiligungsgesellschaft tatsächlich zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll agieren.