Frist verstrichen: Plagiatsjäger bietet Brosius-Gersdorf weiter die Stirn

Der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber weigert sich, eine von Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Hintergrund ist ein von Weber erstelltes Gutachten, das zahlreiche Textüberschneidungen zwischen der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf und Arbeiten ihres Ehemanns feststellt. Aus Webers Sicht spricht dies für ein zumindest teilweises Ghostwriting durch Hubertus Gersdorf.

Die Eheleute bestreiten die Vorwürfe und ließen Weber abmahnen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verletzt und die Betroffenen nicht angehört zu haben. Webers Anwälte weisen dies zurück: Es handle sich um zulässige wissenschaftliche Meinungsäußerungen mit ausreichender Tatsachengrundlage.

Zudem sei der Standpunkt der Eheleute bereits öffentlich bekannt, da ihre Stellungnahme über die „Bild“-Zeitung verbreitet wurde. Eine zusätzliche direkte Anhörung sei bei Plagiatsprüfungen unüblich. Inzwischen hat Weber die Stellungnahme der Gegenseite auf seiner Website ergänzt.

Anwalt René Rosenau betont: „Mein Mandant dokumentiert Fakten. Fakten lassen sich nicht abmahnen, und das Gutachten verschwindet nicht, nur weil Frau Brosius-Gersdorf es gern verschwinden sähe.“