Einziger abgeschobener Syrer vermisst - UNO fordert Aufklärung

Die UNO sorgt sich um den Verbleib eines verurteilten Unterstützers der IS-Terrormörder: Nachdem Österreich Anfang Juli erstmals seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs den Migranten nach Syrien abgeschoben hat, fehlt von dem 32-jährigen Kriminellen seither jede Spur. Jetzt schaltet sich das UNO-Komitee gegen das Verschwindenlassen ein und fordert von Österreich eine umfassende Aufklärung.

In einem offiziellen Schreiben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, das am Mittwoch publik wurde, wird Österreich aufgefordert, seiner Verpflichtung aus der UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen nachzukommen.

Diese sieht vor, dass Staaten bei vermissten Personen, für deren Abschiebung sie verantwortlich sind, aktiv und nachdrücklich ermitteln müssen. Ziel sei es, den Aufenthaltsort des Mannes zu klären und festzustellen, ob er noch am Leben ist – und falls ja, ob er sich in Haft befindet und unter welchen Bedingungen.

Das österreichische Innenministerium hatte die Abschiebung ursprünglich als Beleg für eine „klare und gerechte Asylpolitik“ gefeiert. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte medienwirksam, der Mann sei „abgeschoben und übergeben“ worden. Auf Nachfragen betont das Ministerium, dass die Verantwortung mit der Übergabe an die syrischen Behörden geendet habe. Menschenrechtliche Bedenken seien geprüft und dokumentiert worden.

Doch genau diese Haltung ruft nun scharfe Kritik hervor – nicht nur von Menschenrechtsorganisationen, sondern auch auf internationaler Ebene. UNO-Vertreter fordern diplomatische Gespräche mit Damaskus, um Garantien für das Leben und die menschenwürdige Behandlung des Abgeschobenen einzuholen. Eine Reaktion des Außenministeriums blieb bislang aus. Man habe das UNO-Schreiben noch nicht erhalten, hieß es. Dennoch kündigte man an, als Vertragsstaat Stellung zu nehmen.

Besonders heikel ist der Fall, weil es sich bei dem Abgeschobenen um einen verurteilten IS-Unterstützer handelt. Der Syrer war in Österreich wegen Terrorpropaganda zu sieben Jahren Haft verurteilt worden – eine Strafe, die er vollständig verbüßte. Dennoch warnen seine Anwälte nun vor einer möglichen völkerrechtswidrigen Doppelbestrafung in Syrien. Angehörige befürchten, dass er direkt nach der Rückführung erneut festgenommen wurde.

Weitere Abschiebungen in Vorbereitung

Rechtlich verpflichtet sind die Behörden, jede Abschiebung auf mögliche Gefahren im Herkunftsland zu prüfen. Das sogenannte Refoulement-Verbot verbietet Rückführungen, wenn Folter, Tod oder willkürliche Haft drohen. Dass der Mann seit der Abschiebung nicht mehr erreichbar ist, deutet laut seiner Rechtsvertretung darauf hin, dass er von syrischen Sicherheitskräften inhaftiert wurde.

Während das Innenministerium derzeit keinen Handlungsbedarf sieht, sind laut Informationen des Standard bereits weitere Abschiebungen nach Syrien in Vorbereitung. Sollte Österreich nun die UNO-Forderungen ignorieren, droht dem Außenministerium ein diplomatischer Imageschaden – was nach dem unfassbaren Sex-Skandalfall mit Österreichs Porno-Botschafter (blog.at hat berichtet) vermutlich kaum noch einen Unterschied macht.

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